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08.10.2020

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament

Viele Menschen haben während der Corona-Virus festgestellt, dass sie keinen Vorsorgeauftrag, keine Patientenverfügung und auch kein Testament erstellt haben, welches ihre Wünsche für nahestehende Personen verbindlich festlegen.
Dabei bietet es sich jetzt an, die Zeit zu nutzen und sich mit der Thematik über den Vorsorgeauftrag, der Patientenverfügung und dem Testament auseinander zu setzen.
So können zu Lebzeiten die Wünsche von Ihnen rechtlich bindend festgehalten werden. Gerne begleiten wir Sie bei der Erstellung dieser Dokumente und begleiten Sie auch zum Notar. Zögern Sie nicht und nehmen Sie via Link Anmeldung Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.



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