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21.12.2021

Einzahlungen für die 2. und 3. Säule am Jahresende 2021

Rechtzeitig vor dem Jahresenende müssen noch die steuerlich absetzbaren Einzahlungen für die 2. und 3. Säule vorgenommen werden. Beachten Sie dazu allfällige Schreiben Ihrer Bank oder Finanzinstitute, bei welchem Sie solche Konten unterhalten.
Für die 2. Säule sind die Reglemente Ihrer Pensionskasse massgebend.
Für 2021 gelten folgende Maximalbeträge für die Einzahlung:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 6’883.00
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Nettolohnes bzw. max. CHF 34’416.00
Gerade in der heutigen Zeit ist das selbstbestimmte Sparen eine gute Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.



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