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13.02.2024
Steuererklärungen 2024 für das Jahr 2023
Die Jahreszeit der Steuererklärungen ist wieder angelaufen. Unsere aktualisierte Checkliste unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Vergessen Sie nicht, bei einer Verspätung die Fristverlängerung bei Ihrem Gemeindesteueramt einzureichen. Ohne Fristverlängerung sind die steuererklärungen bis zum 29.02.2024 (ohne Wertschriftenverzeichnis) bzw. 31.03.2024 (mit Wertschriftenverzeichnis) einzureichen. Gerne erledigen wir zusätzlich zur Steuererklärung auch solche Dienstleistungen für Sie. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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